LOTTO Sachsen-Anhalt stellt 1 Mio. € für das Gemeinwohl bereit
LOTTO Sachsen-Anhalt hat einen Hilfsfonds für gemeinnützige Vereine, Träger, Verbände und Organisationen in Sachsen-Anhalt eingerichtet, die finanzielle Ausfallbelastungen durch die Corona-Pandemie haben. Über unseren Lotto-Hilfsfonds werden bis zu 1 Million Euro bereitgestellt.
So geht es
Als Betroffene senden Sie uns bis 30. Juni 2020 einen formlosen Antrag, der die Ausfallkosten beschreibt und nachweisbar belegt. Zudem benötigen wir einen Gemeinnützigkeitsnachweis und eine Kopie der Satzung/Nachweis der Vertretungsbefugnis. Wir bitten Sie auch um eine schriftliche Erklärung, dass der finanzielle Schaden nicht von Dritten beglichen wird.
Personalkosten (z. B. Lohnzahlungen bzw. Sozialabgaben) und Honorare für Übungsleiter können nicht erstattet und Sponsorengelder können nicht ersetzt werden. Für geplante Investitionen, die aus entgangenen Einnahmen hätten getätigt werden sollen, greift der Lotto-Hilfsfonds leider nicht.
Bitte nutzen Sie unsere Checkliste im Download-Bereich auf dieser Seite. Dort finden Sie auch den „Finanzierungsplan“ und die „Verpflichtungserklärung“, die Sie herunterladen, ausfüllen, speichern und uns anschließend mailen können.
Anträge per E-Mail bis 30. Juni 2020 bitte an:
coronahilfe@sachsen-anhalt-lotto.de
Anträge per Post bitte an:
Abteilung Fördermittel – Stichwort Corona-Hilfe
LOTTO Sachsen-Anhalt
Stresemannstraße 18
39104 Magdeburg
Was trifft zu?
Wann bekomme ich Hilfe?
- z. B. für Werbungskosten/Druckkosten für Plakate, Eintrittskarten, Flyer, geschaltete Anzeigen usw. für Veranstaltungen, die wegen der Pandemie abgesagt werden mussten,
- z. B. für Honorare für vertragliche gebundene Künstler, deren Auftritte abgesagt werden mussten,
- z. B. für Mietkosten z. B. für Veranstaltungsräume o. ä., die vertraglich festgelegt (anteilig) gezahlt werden mussten, obwohl die Veranstaltung abgesagt werden musste oder
- z. B. für Übernachtungskosten/Stornokosten, die trotz abgesagter Veranstaltung zu zahlen waren.