AUS DEN LOTTO-SPORTPATENSCHAFTEN WERDEN "LOTTO-SPORTPATENSCHAFTEN FÜR KLEINE SPORTVEREINE"
Als Zeichen der verlässlichen Verbundenheit mit dem Breitensport in Sachsen-Anhalt stellt LOTTO Sachsen-Anhalt ab dem 1. Januar 2026 einen festen Fördermittelbetrag in Höhe von 50.000 Euro pro Jahr bereit – für die neuen „Lotto-Sportpatenschaften für kleine Sportvereine“.
- Jeder gemeinnützige Sportverein in Sachsen-Anhalt mit maximal 150 Gesamtmitgliedern im Verein kann einen Antrag stellen.
- Anträge auf „Lotto-Sportpatenschaften für kleine Sportvereine“ für das Folgejahr sind zwischen dem 1. September und dem 31. Oktober möglich.
- 100 % der Gesamtkosten eines Sportvorhabens sind förderfähig.
- Eigenmittel/Eigenleistungen sind nicht erforderlich.
- Jeder Antrag wird mit maximal 2.500 Euro von LOTTO Sachsen-Anhalt gefördert.
- Der Mindestbetrag für einen Antrag auf eine „Lotto-Sportpatenschaft für kleine Sportvereine“ liegt bei 1.000 Euro.
Gefördert werden folgende Maßnahmen zur Ausübung des Sports in Sachsen-Anhalt:
- die Anschaffung neuer Sportbekleidung (für Training und Wettkampf)
- die Durchführung von Trainingslagern/Feriencamps in Sachsen-Anhalt
- die Teilnahme an zertifizierten Weiterbildungen für Trainer/Übungsleiter (Trainerschein/Trainerlizenz) bei anerkannten Bildungsträgern in Sachsen-Anhalt
- Renovierungs- bzw. Sanierungsarbeiten oder kleine Reparaturen in Sanitär-/Umkleidebereichen der Vereinsheime (z. B. Wände neu streichen, defektes WC/Waschbecken austauschen)
Erreichen LOTTO Sachsen-Anhalt mehr förderfähige Anträge auf eine „Lotto-Sportpatenschaft für kleine Sportvereine“, als finanzielle Mittel zur Verfügung stehen, erfolgt eine Verlosung.
Vereine, die eine Zusage für eine „Lotto-Sportpatenschaft für kleine Sportvereine“ bekommen haben, können frühestens nach drei Jahren erneut eine solche Patenschaft beantragen.
Vereine, die bei der Vergabe von „Lotto-Sportpatenschaften für kleine Sportvereine“ kein Los-Glück hatten, erhalten eine Absage. Es erfolgt keine automatische Verschiebung eines abgesagten Antrags auf das Folgejahr. Für das Folgejahr ist – bei Bedarf – ab dem 1. September ein neuer Antrag auf eine „Lotto-Sportpatenschaft für kleine Sportvereine“ zu stellen.
Von einer „Lotto-Sportpatenschaft für kleine Sportvereine“ ausgeschlossen sind bereits abgeschlossene Vorhaben, für die im Nachhinein eine Förderung beantragt wird. (Es ist z. B. keine Refinanzierung von bereits gekaufter Sportbekleidung über eine „Lotto-Sportpatenschaft für kleine Sportvereine“ möglich.)