Sportpatenschaft beantragen
LOTTO Sachsen-Anhalt hat die Beantragung von Fördermitteln digitalisiert, um Anträge noch besser bearbeiten zu können. Vielen Dank, dass Sie Förderanträge nicht mehr in Papierform einreichen.
Sportpatenschaften von LOTTO Sachsen-Anhalt
Die Lotto-Toto GmbH Sachsen-Anhalt geht seit Mai 2013 bei der Sportförderung neue Wege.
"LOTTO ist dort, wo das Herz des Sports schlägt - in den Vereinen", erklärt Lotto-Geschäftsführer Stefan Ebert. "LOTTO liebt den Sport. Jeder vierte Euro aus dem Lotto-Fördertopf kommt dem Sport in Sachsen-Anhalt zugute."
Wer kann eine Sportpatenschaft beantragen?
Die Sportpatenschaften richten sich an alle gemeinnützigen Sportvereine und Landesfachverbände des Sports in Sachsen-Anhalt.
Die Lotto-Patenschaften dienen im weitesten Sinne der Ausübung des Sports. Egal, ob Vereine neue Trainingsmatten oder Duschkabinen brauchen, ob Boxhandschuhe ersetzt werden müssen oder zusätzliche Betreuer für ein Trainingslager benötigt werden. Alle Projekte, die der Förderung des Sports dienen, können eine Sportpatenschaft beantragen.
Die Vereine brauchen – anders als bei der klassischen Projektförderung durch LOTTO – bei den Sport-Patenschaften keinen finanziellen Eigenanteil zu erbringen.
Termine:
Anträge für Lotto-Sportpatenschaften können zwischen dem 1. Juli und dem 30. September gestellt werden.
Die Vergabe erfolgt für das folgende Kalenderjahr.
Höhe der Fördersumme:
Insgesamt stehen 175.000 Euro im Jahr für Lotto-Sportpatenschaften zur Verfügung.
Eine Lotto-Sportpatenschaft kann bis zu 15.000 Euro betragen.
Mindestanforderungen zur Beantragung von Patenschaftsgeldern
- Beschreibung der in der Patenschaft geplanten Maßnahmen bzw. Verwendung der beantragten Mittel
- Kopie des Registerauszuges (nicht die Urkunde) vom zuständigen Amtsgericht (bei eingetragenen Vereinen)
- Satzung
- Nachweis der Gemeinnützigkeit vom zuständigen Finanzamt (Freistellungsurkunde)
- Kostenaufstellung zu den geplanten Maßnahmen
- Besonderheiten:
- Sofern bei anderen Stellen Zuschüsse beantragt werden (z. B. bei Baumaßnahmen): Antragsschreiben oder ggf. bereits erhaltene Zuwendungsbescheide in Kopie
- Bei Baumaßnahmen: Angaben zu bestehenden Nutzungs- bzw. Pachtverträgen (Mindest-Nutzungsdauer von 20 Jahren)
Fragen?
Scheuen Sie sich nicht, uns bei Fragen zu kontaktieren.
Telefon: 0391 5963-150
E-Mail: projektfoerderung@sachsen-anhalt-lotto.de