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LOTTO Sachsen-Anhalt hat ein Sonder-Förderprogramm aufgelegt, das gemeinnützige Vereine, Verbände und Einrichtungen in Sachsen-Anhalt beim Anlegen von kleinen Wäldern auf engstem Raum unterstützt.

150.000 Euro Lotterie-Fördermittel stehen dafür bis Dezember 2024 bereit.

LOTTO Sachsen-Anhalt fördert das Anlegen von Mini-Wäldern auf Flächen zwischen 100 und 500 Quadratmetern - sprich - die Anschaffungskosten für Mutterboden und Pflanzmaterial sowie die fachgerechte Begleitung der Umsetzung des Projektes vor Ort durch den Schutzgemeinschaft Deutscher Wald Landesverband Sachsen-Anhalt e. V.

100 Quadratmeter Mini-Wald spenden nicht nur Schatten, sondern sie reinigen die Luft, fangen Lärm ab, senken die Temperatur und bieten Kleinstlebewesen ein Zuhause.

Nachfolgend finden Sie die wichtigsten Fragen und Antworten zum Förderprogramm.

Jede/r gemeinnützige Verein/Verband/Einrichtung in Sachsen-Anhalt kann bei LOTTO Sachsen-Anhalt einen Mini-Wald-Antrag stellen.

Das Sonder-Förderprogramm Mini-Wald startet am 1. Juli 2023.

Es geht um die Aufforstung kleiner Flächen (100 bis 500 Quadratmeter) in Sachsen-Anhalt, die sich entweder im Eigentum des Antragstellers befinden oder für die ein Nutzungs- oder Pachtvertrag (Mindestlaufzeit 15 Jahre) und die Zustimmung des Eigentümers zur Bepflanzung der Fläche vorliegen.

Die Mini-Wälder sind nach der Miyawaki-Methode zu errichten. Das bedeutet, dass mindestens 50 Pflanzen/Setzlinge aus den vier verschiedenen Stockwerken des Waldes pro 100 Quadratmeter Fläche einzupflanzen sind: ca. 10 % = Gräser, Stauden, Bodendecker ca. 25 % = Sträucher ca. 50 % = kleinwachsende Bäume (Unterholz) ca. 15 % = hochwachsende Laubbäume

Gefördert werden die Anschaffungskosten für die Errichtung eines Mini-Waldes. Diese umfassen Mutterboden und Pflanzmaterial. Zudem wird die zwingend erforderliche Einbeziehung des Schutzgemeinschaft Deutscher Wald Landesverband Sachsen-Anhalt e. V. pauschal von LOTTO Sachsen-Anhalt gefördert. Für Folgekosten zur Pflege des Mini-Waldes erfolgt keine Lottoförderung.

Für eine sachgerechte Umsetzung des Projektes ist der Mini-Wald-Kooperationspartner von LOTTO Sachsen-Anhalt (Schutzgemeinschaft Deutscher Wald Landesverband Sachsen-Anhalt e. V.) zwingend einzubeziehen.

Es wird pauschal mit einem festen Betrag (bis zu 85 % der Gesamtkosten) gefördert. Eventuelle Mehrkosten sind vom Antragsteller aus Eigenmitteln zu tragen. Wird der pauschale Festbetrag nicht vollständig eingesetzt, ist der nicht verbrauchte Betrag an LOTTO zurück zu erstatten.

Förderanträge sind ausschließlich online zu stellen. (ab 1. Juli 2023)

Der Antrag muss vor Projektbeginn eingereicht werden. Insgesamt stehen 150.000 Euro Lotterie-Fördermittel bis zum 31. Dezember 2024 bereit.

...richten Sie bitte an die Kolleginnen in der Abteilung Projektförderung Telefon 0391-5963-150 E-Mail: projektfoerderung@sachsen-anhalt-lotto.de