Abmahnung für Inhaber einer Lotto-Verkaufsstelle in Sachsen-Anhalt wegen eines Compliance-Verstoßes
Die Lotto-Toto GmbH Sachsen-Anhalt hat in dieser Woche dem Inhaber einer Lotto-Verkaufsstelle wegen eines nicht regelkonformen Verhaltens eine förmliche Abmahnung erteilt. Dem vorausgegangen war ein anonymer Hinweis auf einen möglichen Verstoß gegen Bestimmungen des Jugendarbeitsschutzes.
„Bei einer Anhörung im Lottohaus schloss der Verkaufsstelleninhaber nicht aus, dass es zu einem Verstoß gegen geltende Vorschriften gekommen sein könnte“, sagte der neue Leiter* der Stabsstelle Compliance bei LOTTO Sachsen-Anhalt, Marcus Henkel. „Es erfolgte eine ausführliche Belehrung des Vertriebspartners mit dem unmissverständlichen Hinweis, dass die gesetzlichen Bestimmungen einzuhalten sind und im Wiederholungsfall der Vertrag gekündigt wird.“
LOTTO Sachsen-Anhalt hat sowohl das Landesverwaltungsamt, das für Verkaufsstellenerlaubnisse zuständig ist, als auch den Gesellschafter, die Aufsicht und den Aufsichtsratsvorsitzenden dazu informiert. Das Landesverwaltungsamt prüft diesen Sachverhalt ebenfalls.
Hintergrund:
*Zum 1. August 2021 hat die Lotto-Toto GmbH eine neue Stabsstelle geschaffen. Der Leiter dieser Stabsstelle überwacht die Einhaltung gesetzlicher Bestimmungen um möglichen Image-, Reputations- oder tatsächliche Schäden vorzubeugen und frühzeitig Risiken zu erkennen.