Aktionswoche (16.-21.08.) bei LOTTO Sachsen-Anhalt zum verantwortungsvollen Umgang mit dem Glücksspiel
Besondere Verantwortung für Lotto-Verkaufsstellen in Pandemiezeiten
„Glück und Verantwortung sind bei der Lotto-Toto GmbH Sachsen-Anhalt untrennbar miteinander verbunden“, sagte Lotto-Geschäftsführer Stefan Ebert. „Als staatliche Lotteriegesellschaft nehmen wir unseren Auftrag, das Spiel mit dem Glück zu ermöglichen und dabei in geordnete Bahnen zu lenken, sehr ernst. Oberste Priorität haben hierbei die Einhaltung des Jugendschutzes und der Spielerschutz.“
Die „Aktionswoche sicheres Glücksspiel bei LOTTO Sachsen-Anhalt“ rückt diese Kernanliegen, die im täglichen Lottoalltag gelebt werden, ganz besonders in den Fokus. In diesem Jahr weisen vom 16. bis 21. August u. a. Plakate in allen 670 Lotto-Verkaufsstellen in Sachsen-Anhalt auf den verantwortungsvollen Umgang mit dem Glücksspiel hin. Zudem informieren Flyer über kostenlose Beratungsangebote sowohl im Land als auch bei der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA).
„Konsequenter Jugendschutz ist die beste Suchtprävention.“ Darauf wies Lotto-Geschäftsführer Stefan Ebert hin. „Unsere Produkte sind ausschließlich für über-18-jährige bestimmt. In Pandemiezeiten mit Mundschutzpflicht in den Verkaufsstellen ist jedoch das Alter der Kundinnen und Kunden oft schwer zu schätzen. Wer nach dem Ausweis gefragt wird, sieht es daher als Kompliment.“
Die rund 2.300 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in den Lotto-Verkaufsstellen sind zum „sicheren Glücksspiel“ gut geschult. An allen Lotto-Terminals, mit denen Lottoscheine eingelesen und Spielscheinquittungen gedruckt werden, erscheint eine Altersabfrage zur Jugendschutzprüfung. Wer jünger als 23 Jahre geschätzt wird, wird nach dem Ausweis gefragt.
Eltern und Großeltern sind beim Thema Jugendschutz in einer besonderen Verantwortung. Diese beginnt bereits damit, Kinder auch nicht als sogenannte Glücksbringer Zahlen für den Spieltipp ankreuzen zu lassen. Zudem gehört auch das Verständnis dazu, dass minderjährige Kinder oder Enkel weder den Lottoschein abgeben noch einen Lottogewinn abholen dürfen – auch dann nicht, wenn die Erwachsenen danebenstehen.