DER NEUE GLÜCKSSPIELSTAATSVERTRAG
Das ändert sich ab dem 1. Juli 2021
Mit dem am 1. Juli 2021 in Kraft tretenden Glücksspielstaatsvertrag ist eine noch stärker und besser koordinierte Kontrolle im Sinne des Spieler- und Jugendschutzes möglich. Als staatlicher Anbieter von Glücksspielen im Internet setzen wir die neuen Anforderungen selbstverständlich um.
Die wesentlichen Änderungen sind folgende:
Gewinn- und Verlustrechnung
Damit Sie Ihr Spielverhalten jederzeit im Überblick haben, wird Ihnen alle 24 Stunden ein Popup angezeigt. Diesem können Sie Ihre Spieleinsätze, Gewinne und Verluste der letzten 30 Tage entnehmen.
Neues Pflichtlimit
Bisher konnten Sie sich Spieleinsatzlimits für Tag, Woche und Monat setzen. Dies wird im Rahmen des monatlichen Höchsteinsatzes von 1.000 Euro auch zukünftig so bleiben. Nun haben Sie auch die Möglichkeit, sich Einzahlungs- und Verlustlimits festzulegen.
Bitte beachten Sie, dass das „anbieterübergreifende Einzahlungslimit“ (pro Monat) eine Pflichtangabe ist. Der Wert bezieht sich auf sämtliche Einzahlungen in einem Kalendermonat, die Sie tätigen - nicht nur auf www.lottosachsenanhalt.de, sondern anbieterübergreifend. Sie haben sich bereits bei einem anderen Anbieter ein Limit gesetzt? Dann können Sie das Limit beibehalten.
Unverändert gilt: Eine Änderung der Limits ist jederzeit möglich! Bitte beachten Sie, dass eine Reduzierung sofort greift, eine Erhöhung jedoch erst nach Ablauf einer gesetzlichen Schutzfrist von 7 Tagen wirksam wird.
Limithistorie
Damit Sie Ihre gewählten Limits jederzeit im Überblick behalten, können Sie sich Ihre Limithistorie anzeigen lassen. Diese finden Sie im Bereich „Mein Lotto/Mein Konto“.
LUGAS-Anbindung
LUGAS ist das übergeordnete, länderübergreifende Glücksspielaufsichtssystem. Der Anschluss an dieses System ist für Anbieter von Glücksspielen im Internet verpflichtend.
Die Zentraldateien bestehen aus einer Datei zur Überwachung des anbieterübergreifenden, monatlichen Einzahlungslimits (Limitdatei, § 6c GlüStV 2021) und einer Datei zur Verhinderung des parallelen Spiels bei mehreren Glücksspielanbietern (Aktivitätsdatei, § 6h GlüStV 2021).
Das bedeutet für Sie: Nehmen Sie an einer Lotterie mit mehr als zwei Ziehungen in der Woche (KENO und Rubbellose) teil, erfolgt ein Abgleich mit den Zentraldateien, um auszuschließen, dass Sie Ihr Limit überschreiten oder parallel bei einem anderen Glückspielanbieter aktiv sind.
Datenänderungen und -ergänzungen
Von nun an kümmern wir uns darum, dass Ihre Daten immer aktuell sind und werden Sie daher einmal jährlich bitten, diese zu prüfen. Hat sich nichts geändert, können die Daten bestätigt werden. Bei Änderungen tragen Sie diese sorgfältig ein. Wir sind gesetzlich dazu verpflichtet, Ihre Daten zu prüfen und gegebenenfalls eine erneute Identifikation durchzuführen.
Dies gilt auch für Änderungen Ihrer persönlichen Daten außerhalb der jährlichen Abfrage. Neu ist die Pflicht der Erfassung des Geburtsortes und des Geburtsnamens, daher werden wir Sie bei der ersten Datenänderung danach fragen. Bitte tragen Sie diese Daten korrekt ein, da wir auch hier eine entsprechende Prüfung vornehmen müssen.
Bitte haben Sie Verständnis. Es dient auch Ihrem Schutz vor Datenmissbrauch.
Alle Änderungen können Sie in unseren Internet-Teilnahmebedingungen, die ab dem 1. Juli gelten, nachlesen.