Neuauflage "Lotto-Trinkbrunnen für Deine Schule"
Wegen großer Nachfrage stellt LOTTO Sachsen-Anhalt erneut 50.000 Euro bereit für "Lotto-Trinkbrunnen für Deine Schule"
Magdeburg, 01. Oktober 2020 – Gemeinnützige Schulvereine oder Schulträger in Sachsen-Anhalt können ab heute – ab dem 1. Oktober 2020 - bis zum 31. März 2021 erneut Anträge auf finanzielle Förderung für einen Trinkwasserbrunnen für Ihre Schule stellen.
Die Lotto-Toto GmbH Sachsen-Anhalt legt die Aktion „Trinkbrunnen für Deine Schule“ erneut auf und stellt nochmals 50.000 Euro Lotteriefördermittel* bereit.
Während des ersten Trinkbrunnen-Programms (1. Januar 2019 bis 31. Dezember 2019) wurden 18 Schulen** unterstützt, 19 Trinkbrunnen wurden installiert. Das Budget von 50.000 Euro wurde mit 52.306 Euro leicht überschritten.
„Das große Interesse der Schulen freut uns sehr. Da uns – gerade nach den heißen Sommerwochen – vermehrt Anfragen zu Schul-Trinkbrunnen erreichen, möchten wir helfen“, sagte Lotto-Geschäftsführer Marko Ehlebe. „LOTTO Sachsen-Anhalt startet jetzt erneut die Aktion ‚Trinkbrunnen für Deine Schule‘, damit gemeinnützige Schulträger oder Schulvereine die kälteren Monate zur Trinkbrunnenplanung nutzen können und Schüler schon bald ein gesundes Trinkwasserangebot haben. “
Wasser-Trinken fördert die Konzentrationsfähigkeit – nicht nur während lernintensiver Phasen – und hilft, eine höhere Lernleistung zu erbringen. Deshalb ist es umso wichtiger, dass Kinder und Jugendliche während der Schulzeit ausreichend trinken. Dazu bieten sich praktische Trinkbrunnen an, an denen Schüler ihre Trinkflaschen selbst auffüllen können.
So funktioniert das Förderprogramm „Trinkbrunnen für Deine Schule“:
Wer kann einen Antrag stellen?
• gemeinnützige Fördervereine der Schulen/Elternvereine für die Schule/gemeinnützige Schulträger (Kommunen)
Was wird von LOTTO Sachsen-Anhalt gefördert?
• einmalig die Anschaffungskosten für einen Trinkwasserbrunnen
Wie viel Geld gibt LOTTO Sachsen-Anhalt zu jedem Trinkbrunnen dazu?
• 85 % der Gesamtkosten. 15 % sind selbst zu erbringen. (z. B. durch Spenden oder durch Eigenleistungen von Elternvertretern)
Wo kann das Geld beantragt werden?
• auf www.lottosachsenanhalt.de in der Rubrik „Lotto fördert“ sind das Antragsformular und auch ein Rechenbeispiel zum Download
Was ist sonst noch zu beachten?
• Der Antrag muss vor Anschaffung des Trinkwasserbrunnens im Lottohaus sein.
Hintergrund:
*Lotteriefördermittel stammen zu einem festen Prozentsatz aus den Spieleinsätzen und werden auf Antrag für Vorhaben in Sachsen-Anhalt vergeben. Jeder gemeinnützige Verein kann projektbezogen einen Antrag bei LOTTO Sachsen-Anhalt stellen. Wichtig dabei ist u. a. dass der Finanzierungsplan sichergestellt ist. 50 % der Gesamtkosten eines Vorhabens sind förderfähig. 15 % Eigenmittel sind nötig. Von jedem Euro, der für ein Produkt von LOTTO Sachsen-Anhalt ausgegeben wird, kommen rund 20 Cent dem Gemeinwohl zugute.
**Trinkbrunnenprojekte 2019:
• Gymnasium Carolinum in Bernburg mit 2 Trinkbrunnen für je 2.450 Euro
• Grundschule am Vogelgesang in Magdeburg mit 2.971 Euro
• Gymnasium Stephaneum in Aschersleben mit 1.912 Euro
• Thomas-Mann-Grundschule in Darlingerode mit 2.630 Euro
• Sekundarschule Carl von Clausewitz Europaschule in Burg mit 2.104 Euro
• Grundschule Plötzky in Schönebeck mit 4.784 Euro
• Freie Grundschule Riesenklein in Halle mit 4.781 Euro
• Freie Schule Bildungsmanufaktur in Halle mit 4.785 Euro
• Wilhelm-Busch-Schule in Wasserleben mit 4.211 Euro
• Sekundarschule in Gardelegen mit 1.269 Euro
• Grundschule in Holleben mit 1.548 Euro
• Sekundarschule Thomas-Mann in Dardesheim mit 1.693 Euro
• Grundschule Am Freikreuz in Kroppenstedt mit 2.092 Euro
• Grundschule am Baumhof in Schwanebeck mit 2.660 Euro
• Evangelische Grundschule Martin Luther in Hettstedt mit 3.208 Euro
• Grundschule Sonnenklee in Osterwieck mit 1.800 Euro
• Grundschule Goethe in Halberstadt mit 2.479 Euro
• Grundschule Spiegel in Halberstadt mit 2.479 Euro