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Magdeburg, 26. Juni 2020 – Mehr als ein Drittel der Gelder aus dem Lotto-Hilfsfonds sind seit Anfang April vergeben worden. An rd. 120 gemeinnützige Vereine, Verbände und Einrichtungen in Sachsen-Anhalt wurden nunmehr insgesamt rd. 343.000 Euro ausgezahlt.

Insgesamt stehen im Lotto-Hilfsfonds 1 Million Euro bereit. Antragsschluss ist am Dienstag, am 30. Juni 2020. Bislang liegen 298 Anträge mit einem Antragsvolumen von rd. 1,3 Millionen Euro vor.

Diese sechs Anträge mit einem Gesamtvolumen von rd. 17.600 Euro bekommen heute eine Zusage auf Unterstützung aus dem Lotto-Hilfsfonds für Ausfallschäden durch die Coronapandemie:

Projektgemeinschaft Frauen – Landwirtschaft – Umwelt & Gesellschaft – PFLUG e. V. in Lutherstadt Wittenberg = 9.980 Euro für Kosten, die für die geplante und abgesagte Ausstellung „Kindheit im 20. Jahrhundert“ im Haus der Geschichte angefallen sind

Karither SV 53 e. V. in Gommern (Jerichower Land) = 199 Euro für Beiträge sowie für Kosten für Rasenmäher und Homepage März-Juni

Kulturphönix e. V. in Weißenfels (Burgenlandkreis) = 2.066 Euro für Werbungskosten, die für drei Ende April geplante und abgesagte Musicalaufführungen „Emil und die Detektive“ angefallen sind (u. a. Plakate und Überkleber für Plakate)

Kreissportbund Mansfeld-Südharz e. V. in Lutherstadt Eisleben = 2.293 Euro Ausfallkosten für den im März geplanten und abgesagten Sportlerball sowie für die Mitte April geplante und abgesagte Nachwuchssportlerehrung

24 Stunden Simsonrennen e. V. in Kalbe/Milde (Altmarkkreis Salzwedel) = 2.092 Euro für Kosten, die für das am 1. Mai geplante und abgesagte Oldtimertreffen entstanden sind (u. a. Plakate, Flyer, anteilig Miete Vereinsheim März-Juni)

CVJM (Christlicher Verein Junger Menschen) Schönebeck e. V. (Salzlandkreis) = 967 Euro für Kosten, die für die im Sommer geplante und abgesagte Kinder- und Jugendfreizeit entstanden sind

Wer kann einen Antrag stellen?
Jeder gemeinnützige Verein/Träger/Verband/Einrichtung in Sachsen-Anhalt, der aufgrund der Corona-Pandemie z. B. ein geplantes Vorhaben absagen musste und dem dadurch Kosten entstanden sind, kann noch bis zum 30. Juni 2020 Mittel aus dem Lotto-Hilfsfonds beantragen.

Welche Bedingungen müssen für eine Hilfsfonds-Förderung erfüllt sein?
Der finanzielle Schaden muss durch die Corona-Pandemie entstanden und belegbar sein und darf nicht über Drittmittel (z. B. Finanzhilfen vom Bund/vom Land/von Versicherungen) gedeckt sein.

Anträge per E-Mail an: coronahilfe@sachsen-anhalt-lotto.de

Anträge per Post an:
Abteilung Fördermittel – Stichwort Corona-Hilfe
LOTTO Sachsen-Anhalt
Stresemannstraße 18 in 39104 Magdeburg