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Magdeburg, 22. Juni 2020 – Zweieinhalb Monate nach Start des Lotto-Hilfsfonds* sind inzwischen 325.000 Euro vergeben – 31.672 Euro davon wurden heute für 12 Anträge bewilligt.

Im Lotto-Hilfsfonds stehen 1 Million Euro für gemeinnützige Vereine, Verbände und Einrichtungen in Sachsen-Anhalt zur Begleichung von Ausfallschäden durch die Corona-Pandemie bereit. 280 Anträge mit einem
Gesamtvolumen von 1,2 Mio. Euro haben LOTTO Sachsen-Anhalt bislang erreicht. Davon sind nunmehr 110 Anträge bewilligt. Antragsschluss für den Lotto-Hilfsfonds ist der 30. Juni 2020.

Diese 12 Vereine bekommen heute ihre Zusage:

• Behinderten- und Rehabilitationssportverband Sachsen-Anhalt e. V. mit Sitz in Halle = 10.000 Euro für Kosten, die durch geplante und abgesagte Veranstaltungen im Rahmen des 30-jährigen Jubiläums des BSSA entstanden sind

• Eis- und Sportverein Halle e. V. = 6.149 Euro für Ausfallkosten, die durch die Absage des für Ende März geplanten U15-Eishockesturniers entstanden sind sowie anteilig für laufende Kosten wie Miete März-Juni

• Schule für Mode & Design vill-a-arte gGmbH in Halle = 2.429 Euro für Mietkosten März-Juni

• Freunde der Stadtbibliothek Halle e. V. = 1.600 Euro für Mietkosten März-Juni, die trotz Schließung der Bibliothek zu zahlen waren

• Aktion Musik e. V. in Magdeburg = 1.308 Euro für die Kosten, die durch abgesagte Veranstaltungen im April entstanden sind (Druckkosten Postkarten, Einladungen, Eintrittskarten, Flyer u. a.)

• Ballsportverein 93 Magdeburg-Olvenstedt e. V = 2.263 Euro für die Stornierungsgebühren, die durch die Absage des geplanten Trainingslagers am Werbellinsee entstanden sind

• Luftsportverein Ostharz e. V. in Aschersleben = 198 Euro für die Kosten, die trotz der Absage des für Mitte Mai geplanten Open-Air-Fliegerfestes entstanden sind

• Chemie Volley Mitteldeutschland e. V. in Leuna-Spergau (Saalekreis) = 1.614 Euro für Kosten, die durch die Beendigung des Spielbetriebs der 2. Bundesliga (Ausfall von zwei Heimspielen)
entstanden sind

• Förderverein Heimatmuseum Dedeleben e. V. (Harz) = 418 Euro für laufende Kosten, die trotz Schließung des Heimatmuseums zu zahlen waren (z. B. Versicherung, Strom, Wasser)

• Schützenverein Eilenstedt von 1993 e. V. (Landkreis Harz) = 507 Euro anteilig für die Kosten u. a. für Versicherungen, Strom und Telefon für März-Juni

• Johanniter-Jugend in der Johanniter-Unfallhilfe e. V. im Landesverband Sachsen-Anhalt-Thüringen = 688 Euro anteilig für Stornokosten für die geplante und abgesagte Landesversammlung

• Reit-, Fahr- und Tourismusverein Krumke e. V. (Landkreis Stendal) = 4.498 Euro für Kosten, die durch das für Ende März geplante und abgesagte Hallenreitturnier entstanden sind

Wer kann einen Antrag stellen?

Jeder gemeinnützige Verein/Träger/Verband/Einrichtung in Sachsen-Anhalt, der aufgrund der Corona-Pandemie z. B. ein geplantes Vorhaben absagen musste und dem dadurch Kosten entstanden sind, kann noch bis zum 30. Juni 2020 Mittel aus dem Lotto-Hilfsfonds beantragen.

Welche Bedingungen müssen für eine Hilfsfonds-Förderung erfüllt sein?

Der finanzielle Schaden muss durch die Corona-Pandemie entstanden und belegbar sein und darf nicht über Drittmittel (z. B. Finanzhilfen vom Bund/vom Land/von Versicherungen) gedeckt sein.

Anträge per E-Mail an: coronahilfe@sachsen-anhalt-lotto.de

Anträge per Post an:
Abteilung Fördermittel – Stichwort Corona-Hilfe
LOTTO Sachsen-Anhalt
Stresemannstraße 18 in 39104 Magdeburg