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Weitere Gelder aus dem Lotto-Hilfsfonds bewilligt

Magdeburg, 25. April 2020 – Drei Wochen nach Einrichtung des Lotto-Hilfsfonds für von der Coronapandemie betroffene gemeinnützige Vereine/Verbände/Einrichtungen in Sachsen-Anhalt fließen heute weitere Hilfsgelder an 12 Vereine.

Von den 130 Anträgen, die bislang bei LOTTO Sachsen-Anhalt eingegangen sind, sind nunmehr 16 bewilligt. Bei den meisten Anträgen sind noch Unterlagen zu vervollständigen (z. B. Nachweise für Ausfallkosten oder Bescheinigung der Gemeinnützigkeit). Daher konnten von 1 Mio. Euro, die im Lotto-Hilfsfonds bereitstehen, erst 40.112 Euro vergeben werden.

„Ehrenamtlichem Engagement wird in diesen Wochen und Monaten viel abverlangt“, sagten die Lotto-Geschäftsführer Maren Sieb und Ralf von Einem. „LOTTO ist in dieser schwierigen Zeit der Vereinsarbeit im Land gern ein verlässlicher Partner.“

Der Lotto-Hilfsfonds unterstützt Vereine z. B. bei der Begleichung der Kosten, die aus Einnahmen von abgesagten Veranstaltungen/Wettkämpfen hätten finanziert werden sollen. Je nach Höhe der Ausfallkosten können pro Antrag bis zu 10.000 Euro bewilligt werden.

Unterstützung beim finanziellen Ausgleich der Ausfallschäden aus dem Lotto-Hilfsfonds erhalten heute:

• Landesverband Kinder- und Jugenderholungszentren Sachsen-Anhalt e. V. (Quedlinburg) = 10.000 Euro für Stornogebühren für abgesagte Jugendbegegnungen im März/April 2020

• Kinder- und Jugendballett 1965 e. V. Sandersdorf (Landkreis Anhalt-Bitterfeld) = 2.500 Euro für Nebenkosten (Miete, Strom, Wasser)

• Musikkultur Dübener Heide e. V. (LK Anhalt-Bitterfeld) = 420 Euro für Miete (Monate März/April/Mai/Juni 2020)

• Ortsverkehrswacht Bernburg e. V. = 2.400 Euro für Miete und Versicherung u.a. (März/April/Mai/Juni 2020)

• Historischer Verein Lützen e. V. (Burgenlandkreis) = 800 Euro für Miete Vereinsraum/Garagen (März/April/Mai/Juni)

• FSV Heide Letzlingen e. V. (Gardelegen OT Teerhütte) = 1.966 Euro Ausfallkosten für Plakate, Flyer, Pokale für den abgesagten 30. Kaisersteinlauf am 28. März 2020

• Salzlandtheater Staßfurt e. V. = 610 Euro Ausfallkosten für abgesagte Veranstaltungen (Erstattung Druckkosten für Werbung)

• SV Schorstedt e. V. (Bismark OT Schorstedt, Altmarkkreis Salzwedel) = 670 Euro Ausfallkosten für Pokale und Gebühren für das abgesagte Osterturnier im Motocross am 11. April und das Tischtennisturnier am 13./14. Juni

• Kickerfreunde Salzwedel e. V. = 1.757 Euro für laufende Kosten (z. B. Pacht, Fernwärme, Strom)

• Rassegeflügelzuchtverein 1894 Genthin e. V. = 1.703 Euro Ausfallkosten für die abgesagten Feste (u. a. Osterfest, Frühlingsfest) für Werbung sowie Kosten Vereinsheim

• SSKV Senioren-Sport- und Kreativ-Verein Halle e. V. = 1.970 Euro für Mietkosten

• Magdeburger Frauenfußballclub e. V. = 620 Euro für Stornokosten für nicht durchführbare Auswärtsspiele

Fragen & Antworten zum Lotto-Hilfsfonds:

Wer kann einen Antrag stellen?

Jeder gemeinnützige Verein/Träger/Verband/Einrichtung in Sachsen-Anhalt, der aufgrund der Corona-Pandemie ein geplantes Vorhaben absagen musste und dem dadurch Kosten entstanden sind, kann ab sofort Mittel aus dem Lotto-Hilfsfonds beantragen.

In welcher Höhe werden Hilfsgelder vergeben?

Je Antrag können – je nach Höhe der Ausfallkosten – bis zu 10.000 Euro bewilligt werden. Insgesamt stehen bis zu 1 Million Euro im Lotto-Hilfsfonds zur Verfügung.

Welche Bedingungen müssen für eine Hilfsfonds-Förderung erfüllt sein?

Der finanzielle Schaden muss durch die Corona-Pandemie entstanden sein und darf nicht über Drittmittel (z. B. Finanzhilfen vom Bund/vom Land/von Versicherungen) gedeckt sein.

Wie werden die Gelder aus dem Lotto-Hilfsfonds vergeben?

Betroffene schicken LOTTO Sachsen-Anhalt einen formlosen Antrag, der die Ausfallkosten beschreibt und nachweisbar belegt. (per Post oder per E-Mail) Zudem sind ein Gemeinnützigkeitsnachweis und eine Kopie der Satzung/Nachweis der Vertretungsbefugnis erforderlich. Ferner wird eine schriftliche Erklärung benötigt, dass der finanzielle Schaden nicht von Dritten beglichen wird.

Wo bekommen betroffene Vereine/Träger/Verbände/Einrichtungen weitere Informationen?

Auf www.lottosachsenanhalt.de gibt es eine Info-Seite zum Lotto-Hilfsfonds für Betroffene der Corona-Pandemie.

Wo können Gelder aus dem Lotto-Hilfsfonds beantragt werden?

Anträge per E-Mail an:

coronahilfe@sachsen-anhalt-lotto.de

Anträge per Post an:

Abteilung Fördermittel – Stichwort Corona-Hilfe
LOTTO Sachsen-Anhalt
Stresemannstraße 18
39104 Magdeburg

Beispiele für Inanspruchnahmen des Lotto-Hilfsfonds:

• Werbungskosten/Druckkosten für Plakate, Eintrittskarten, Flyer, geschaltete Anzeigen usw. für Veranstaltungen, die wegen der Pandemie abgesagt wurden.

• Honorare für vertragliche gebundene Künstler, deren Auftritte abgesagt wurden.

• Mietkosten z. B. für Veranstaltungsräume o. ä., die vertraglich festgelegt (anteilig) gezahlt werden müssen, obwohl die Veranstaltung abgesagt werden
musste.

• Übernachtungskosten/Stornokosten, die trotz abgesagter Veranstaltung gezahlt werden mussten.