Magdeburg, 3. April 2020 – Die Lotto-Toto GmbH Sachsen-Anhalt richtet einen Hilfsfonds für gemeinnützige Vereine, Träger, Verbände und Organisationen ein, die finanzielle Ausfallbelastungen durch die Corona-Pandemie haben. Der Aufsichtsrat des Unternehmens hat zugestimmt, dass über einen Lotto-Hilfsfonds bis zu 1 Million Euro extra bereitgestellt werden.
„Kleine Sportvereine oder Theatergruppen in Sachsen-Anhalt sollen nicht mit den Kosten allein gelassen werden, die durch vorbereitete und danach abgesagte Veranstaltungen, Turniere oder Events entstanden sind“, sagten die Lotto-Geschäftsführer Maren Sieb und Ralf von Einem. „LOTTO ist der finanzielle Herzschlag der Vereinsarbeit und in Krisenzeiten wie diesen gegebenenfalls auch der Herzschrittmacher.“
Wer kann einen Antrag stellen?
Jeder gemeinnützige Verein/Träger/Verband/Einrichtung in Sachsen-Anhalt, der aufgrund der Corona-Pandemie ein geplantes Vorhaben absagen musste und dem dadurch Kosten entstanden sind, kann ab sofort Mittel aus dem Lotto-Hilfsfonds beantragen.
In welcher Höhe werden Hilfsgelder vergeben?
Je Antrag können – je nach Höhe der Ausfallkosten – bis zu 10.000 Euro bewilligt werden. Insgesamt stehen bis zu 1 Million Euro im Lotto-Hilfsfonds zur Verfügung.
Welche Bedingungen müssen für eine Hilfsfonds-Förderung erfüllt sein?
Der finanzielle Schaden muss durch die Corona-Pandemie entstanden sein und darf nicht über Drittmittel (z. B. Finanzhilfen vom Bund/vom Land/von Versicherungen) gedeckt sein.
Wie werden die Gelder aus dem Lotto-Hilfsfonds vergeben?
Betroffene schicken LOTTO Sachsen-Anhalt einen formlosen Antrag, der die Ausfallkosten beschreibt und nachweisbar belegt. (per Post oder per E-Mail) Zudem sind ein Gemeinnützigkeitsnachweis und eine Kopie der Satzung/Nachweis der Vertretungsbefugnis erforderlich. Ferner wird eine schriftliche Erklärung benötigt, dass der finanzielle Schaden nicht von Dritten beglichen wird.
Wo bekommen betroffene Vereine/Träger/Verbände/Einrichtungen weitere Informationen?
Auf www.lottosachsenanhalt.de gibt es eine Info-Seite zum Lotto-Hilfsfonds für Betroffene der Corona-Pandemie.
Wer entscheidet über die Vergabe der Gelder aus dem Lotto-Hilfsfonds?
Wenn alle Voraussetzungen erfüllt sind, entscheiden die Lotto-Geschäftsführer zeitnah im Benehmen mit dem Lotto-Aufsichtsrat.
Wo können Gelder aus dem Lotto-Hilfsfonds beantragt werden?
Anträge per E-Mail an:
coronahilfe@sachsen-anhalt-lotto.de
Anträge per Post an:
Abteilung Fördermittel – Stichwort Corona-Hilfe
LOTTO Sachsen-Anhalt
Stresemannstraße 18
39104 Magdeburg
LOTTO Sachsen-Anhalt ist ein verlässlicher Förderer des Gemeinwohls im Land. Vereine, in denen sich zehntausende Sachsen-Anhalter ehrenamtlich engagieren, investieren viel Zeit und Kraft in die Vorbereitung größerer Events oder in die Durchführung wöchentlicher Veranstaltungen, die während der Corona-Pandemie ausfallen mussten. „Wir lassen das Ehrenamt in der Krise nicht allein“, betonen die Lotto-Geschäftsführer.
Beispiele für Inanspruchnahmen des Lotto-Hilfsfonds:
- Werbungskosten/Druckkosten für Plakate, Eintrittskarten, Flyer, geschaltete Anzeigen usw. für Veranstaltungen, die wegen der Pandemie abgesagt wurden.
- Honorare für vertragliche gebundene Künstler, deren Auftritte abgesagt wurden.
- Mietkosten z. B. für Veranstaltungsräume o. ä., die vertraglich festgelegt (anteilig) gezahlt werden müssen, obwohl die Veranstaltung abgesagt werden musste.
- Übernachtungskosten/Stornokosten, die trotz abgesagter Veranstaltung gezahlt werden mussten.